4. SenatNV
BFH, Beschluss vom 05.11.2013 – IV B 119/12
Abtrennung selbständiger Klagegegenstände nach Aufnahme eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen und zwischenzeitlich in den Registern des BFH gelöschten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens
Aus dem Leitsatz
1. NV: Wird der Beschwerdegegenstand inhaltlich in zulässiger Weise auf bestimmte Streitpunkte des FG-Urteils begrenzt, tritt in Bezug auf die übrigen (selbständigen) Streitgegenstände dieses Urteils Rechtskraft ein.
Leitsatz
- NV: Wird der Beschwerdegegenstand inhaltlich in zulässiger Weise auf bestimmte Streitpunkte des FG-Urteils begrenzt, tritt in Bezug auf die übrigen (selbständigen) Streitgegenstände dieses Urteils Rechtskraft ein.
- NV: Der Aufnahme eines unterbrochenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens steht nicht seine vormalige Löschung in den Registern des BFH entgegen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. Dezember 2010, Az: 6 K 2428/04 B, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 240 Abs. 1 S. 1 ZPO
- § 250 ZPO
- § 80 Abs. 1 InsOÜbergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
- § 179 Abs. 1 InsOStreitige Forderungen
- § 179 Abs. 2 InsOStreitige Forderungen
- § 180 Abs. 2 InsOZuständigkeit für die Feststellung
- § 185 InsOBesondere Zuständigkeiten
- § 155 FGOÜbergangs- und Schlußbestimmungen
- § 163 AOAbweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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