BFH, Urteil vom 02.02.2022 – III R 7/20
Aus dem Leitsatz
NV: Wird ein Elternteil vom Finanzamt nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, so kann ein nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG begründeter Kindergeldanspruch über die gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 anzuwendende Familienbetrachtung auch dann dem im anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zusammen mit dem…
Leitsatz
NV: Wird ein Elternteil vom Finanzamt nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, so kann ein nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG begründeter Kindergeldanspruch über die gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 anzuwendende Familienbetrachtung auch dann dem im anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zusammen mit dem Kind wohnenden Elternteil zustehen, wenn dieser selbst im Inland keine Einkünfte erzielt hat.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
- Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24.09.2018 - 6 K 1514/17 (Kg) insoweit aufgehoben, als das Finanzgericht die Klage hinsichtlich des Kindergeldanspruchs für den Zeitraum Oktober 2015 bis September 2017 abgewiesen hat. Die Sache wird insoweit an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
- Im Übrigen wird die Revision als unzulässig verworfen.
- Hinsichtlich der Kostenentscheidung wird das Urteil in vollem Umfang aufgehoben. Dem Finanzgericht wird die Entscheidung über die Kosten des gesamten Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 24. September 2018, Az: 6 K 1514/17 (Kg), Urteil; nachgehend Sächsisches Finanzgericht, 4. April 2024, Az: 6 K 1514/17 (Kg), Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 62 Abs. 1 EStGAnspruchsberechtigte
- Art. 67 S. 1 EGV 883/2004
- Art. 60 Abs. 1 S. 2 EGV 987/2009
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