BFH, Urteil vom 15.06.2016 – III R 6/16
Aus dem Leitsatz
NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht (Anschluss an die Senatsurteile vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612, und vom 28. April 2016 III R 68/13).
Leitsatz
NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht (Anschluss an die Senatsurteile vom 4. Februar 2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612, und vom 28. April 2016 III R 68/13).
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Februar 2013 5 K 5041/11 im Kostenausspruch ganz und im Übrigen insoweit aufgehoben, als es den Streitzeitraum Mai 2010 bis Januar 2011 betrifft. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens hat die Klägerin zu 85 %, die Beklagte zu 15 % zu tragen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 21. Februar 2013, Az: 5 K 5041/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStGAnspruchsberechtigte
- § 63 Abs. 1 EStGKinder
- § 64 Abs. 2 S. 1 EStGZusammentreffen mehrerer Ansprüche
- Art. 1 Buchst. z EGV 883/2004
- Art. 2 Abs. 1 EGV 883/2004
- Art. 3 Abs. 1 Buchst. j EGV 883/2004
- Art. 11 Abs. 1 EGV 883/2004
- Art. 11 Abs. 3 Buchst. e EGV 883/2004
- Art. 67 EGV 883/2004
- Art. 60 Abs. 1 EGV 987/2009
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