3. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.05.2019 – III R 54/18

Kindergeld
ECLI: DE:BFH:2019:U.220519.IIIR54.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung und Zweitausbildung

Leitsatz

NV: Zur Abgrenzung zwischen der mehraktigen einheitlichen Erstausbildung und Zweitausbildung

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 02.08.2018 - 10 K 819/18 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 2. August 2018, Az: 10 K 819/18 Kg, Urteil

Zitierte Normen

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