3. SenatNV

BFH, Urteil vom 18.12.2013 – III R 52/11

Kindergeld für einen polnischen selbständig Erwerbstätigen - Voraussetzungen einer Zurückverweisung wegen Änderungsbescheid im Revisionsverfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ist der persönliche Anwendungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet und Deutschland nach den Art. 13 ff. dieser Verordnung der zuständige Mitgliedstaat, ist die Anwendung des Art. 10 der VO Nr. 574/72 nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger nicht die Voraussetzungen des Anhangs I Teil I Buchst. C (bzw. Buchst. D in der ab Mai 2005…

Leitsatz

  1. NV: Ist der persönliche Anwendungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet und Deutschland nach den Art. 13 ff. dieser Verordnung der zuständige Mitgliedstaat, ist die Anwendung des Art. 10 der VO Nr. 574/72 nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der Kläger nicht die Voraussetzungen des Anhangs I Teil I Buchst. C (bzw. Buchst. D in der ab Mai 2005 geltenden Fassung) der VO Nr. 1408/71 erfüllt .
  2. NV: Besteht aufgrund eines Kindergeldänderungsbescheids, der einen Teil des Streitzeitraums betrifft und der nach § 121 i.V.m. § 68 FGO zum Gegenstand des Revisionsverfahrens geworden ist, auch nur die geringe Möglichkeit, dass sich für diesen Teil des Streitzeitraums tatsächliche Fragen stellen, die bisher nicht geklärt sind, so ist die Sache insoweit regelmäßig nach § 127 FGO an das FG zurückzuverweisen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 13. Juli 2011, Az: 15 K 2319/09 Kg, Urteil

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