BFH, EuGH-Vorlage vom 21.10.2010 – III R 35/10
Aus dem Leitsatz
Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Leitsatz
Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 14a Abs. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass er dem danach nicht zuständigen Mitgliedstaat jedenfalls dann die Befugnis nimmt, nach seinem nationalen Recht dem nur vorübergehend in seinem Gebiet beschäftigten Arbeitnehmer Familienleistungen zu gewähren, wenn weder der Arbeitnehmer selbst noch seine Kinder in dem nicht zuständigen Staat wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten ?
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 22. April 2010, Az: 16 K 3244/08 Kg, Urteil; nachgehend EuGH, 12. Juni 2012, Az: C-611/10 und C-612/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- §§ 62ff EStG
- § 62 EStGAnspruchsberechtigte
- Art. 14a Abs. 1 Buchst. a EWGV
- Art. 76 EWGV
- Art. 10 EWGV 574/72
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