BFH, Urteil vom 19.05.2022 – III R 32/20
Aus dem Leitsatz
NV: Die Koordinierungsregel des Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ist nur anwendbar, wenn konkurrierende Ansprüche im Sinne dieser Vorschrift vorliegen.
Leitsatz
NV: Die Koordinierungsregel des Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ist nur anwendbar, wenn konkurrierende Ansprüche im Sinne dieser Vorschrift vorliegen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 25.04.2019 - 6 K 1720/17 (Kg) wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 25. April 2019, Az: 6 K 1720/17 (Kg), Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 62 Abs. 1 EStGAnspruchsberechtigte
- § 63 Abs. 1 EStGKinder
- § 32 EStGKinder, Freibeträge für Kinder
- Art. 68 Abs. 2 S. 3 EGV 883/2004
- § 8 AOWohnsitz
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