3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 12.09.2013 – III R 32/11

Anspruch auf (Differenz-)Kindergeld bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz

Aus dem Leitsatz

Wohnen Eltern mit ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber beide in der Schweiz, entfällt der nach den §§ 62 ff. EStG bestehende Kindergeldanspruch des nach dem EStG (vorrangig) Anspruchsberechtigten nicht dadurch, dass er gemäß Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 1408/71 nicht den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt. Es ist ein Anspruch nach…

Leitsatz

Wohnen Eltern mit ihren Kindern in Deutschland, arbeiten aber beide in der Schweiz, entfällt der nach den §§ 62 ff. EStG bestehende Kindergeldanspruch des nach dem EStG (vorrangig) Anspruchsberechtigten nicht dadurch, dass er gemäß Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 1408/71 nicht den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt. Es ist ein Anspruch nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der VO (EWG) Nr. 574/72 auf die Differenz zwischen dem in der Schweiz gezahlten und einem höheren deutschen Kindergeld gegeben.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 24. März 2011, Az: 3 K 715/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • §§ 62ff EStG
  • Art. 13 Abs. 2 Buchst. a EWGV
  • Art. 10 Abs. 1 Buchst. a EWGV 574/72
  • § 62 EStGAnspruchsberechtigte
  • § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStGAndere Leistungen für Kinder
  • Art. 8 EGFreizügAbk CHE

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