3. SenatNV

BFH, Urteil vom 20.02.2019 – III R 28/18

Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
ECLI: DE:BFH:2019:U.200219.IIIR28.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Anrechnung des an das Kind abgezweigten Kindergeldes auf Sozialleistungen des Kindes zwingt nicht zum Erlass der Rückforderung des Kindergeldes vom Kind, wenn es seine Mitwirkungspflicht verletzt hat .

Leitsatz

NV: Die Anrechnung des an das Kind abgezweigten Kindergeldes auf Sozialleistungen des Kindes zwingt nicht zum Erlass der Rückforderung des Kindergeldes vom Kind, wenn es seine Mitwirkungspflicht verletzt hat .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27. März 2018 2 K 507/17 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Thüringer Finanzgericht, 27. März 2018, Az: 2 K 507/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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