3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 25.09.2014 – III R 25/13

Kindergeld; Zuständigkeit der Außenstellen der Agenturen für Arbeit

Aus dem Leitsatz

Anträge, die bei einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit anzubringen sind, können auch bei einer Außenstelle derjenigen Agentur für Arbeit angebracht werden, bei der die Familienkasse eingerichtet ist.

Leitsatz

Anträge, die bei einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit anzubringen sind, können auch bei einer Außenstelle derjenigen Agentur für Arbeit angebracht werden, bei der die Familienkasse eingerichtet ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 21. November 2012, Az: 12 K 1566/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 6 AOBehörden, öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, Finanzbehörden
  • § 19 AOSteuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
  • § 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG
  • § 228 AOGegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist
  • § 31 EStGFamilienleistungsausgleich
  • § 368 SGB 3
  • § 367 Abs. 2 S. 2 SGB 3

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