3. SenatNV

BFH, Urteil vom 10.03.2016 – III R 25/12

Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils - fiktive Übertragung der Wohnsituation in Inland

Aus dem Leitsatz

1. NV: Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Elternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er sein Kind in seinem Heimatland in einen Haushalt aufgenommen hat.

Leitsatz

  1. NV: Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Elternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er sein Kind in seinem Heimatland in einen Haushalt aufgenommen hat.
  2. NV: Die nach Art. 67 der VO Nr. 883/2004 i.V.m. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorzunehmende Fiktion bewirkt, dass die Wohnsituation auf Grundlage der im Streitzeitraum im anderen EU-Mitgliedstaat gegebenen Verhältnisse (fiktiv) ins Inland übertragen wird.
  3. NV: Fehlt es in dem anderen EU-Mitgliedstaat an einem gemeinsamen Haushalt der beiden Elternteile, kann der im Inland lebende Elternteil nicht nach § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG zum vorrangig Berechtigten bestimmt werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. April 2012 7 K 59/12 Kg aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 20. April 2012, Az: 7 K 59/12 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStGAnspruchsberechtigte
  • § 64 Abs. 2 S. 1 EStGZusammentreffen mehrerer Ansprüche
  • § 64 Abs. 2 S. 2 EStGZusammentreffen mehrerer Ansprüche
  • Art. 1 Buchst. i Nr. 1 Buchst. i EGV 883/2004
  • Art. 1 Buchst. i Nr. 2 EGV 883/2004
  • Art. 1 Buchst. z EGV 883/2004
  • Art. 2 Abs. 1 EGV 883/2004
  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. j EGV 883/2004
  • Art. 11 Abs. 3 Buchst. a EGV 883/2004
  • Art. 67 EGV 883/2004
  • Art. 60 Abs. 1 EGV 987/2009

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