BFH, Urteil vom 08.08.2024 – III R 24/22
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ein Erlass aus Billigkeitsgründen scheidet regelmäßig aus, wenn der Kindergeldberechtigte seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht nachgekommen ist und kein überwiegendes behördliches Mitverschulden der Familienkasse vorliegt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 27.05.2020 …
Leitsatz
- NV: Ein Erlass aus Billigkeitsgründen scheidet regelmäßig aus, wenn der Kindergeldberechtigte seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht nachgekommen ist und kein überwiegendes behördliches Mitverschulden der Familienkasse vorliegt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 27.05.2020 - III R 45/19, BFH/NV 2020, 1283).
- NV: Ein Verschulden der Vereinten Nationen hinsichtlich der Ablehnung kindbezogener Leistungen ("Dependent Child Allowance") ist der inländischen Familienkasse, die das von ihr gewährte Kindergeld wegen § 65 Satz 1 Nr. 2 EStG zurückfordert, nicht zuzurechnen.
- NV: Die fehlende Weitergabe einer kindergeldrelevanten Information an die Familienkasse seitens der für den Familienzuschlag zuständigen Bezügestelle einer anderen Behörde führt weder zu einer Wissenszurechnung noch zu einem Verschulden der Familienkasse, das zu einem Erlass der Kindergeld-Rückforderung im Billigkeitswege führen könnte.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30.03.2022 - 5 K 1464/21 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Köln, 30. März 2022, Az: 5 K 1464/21, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 227 AOErlass
- § 65 S. 1 Nr. 2 EStGAndere Leistungen für Kinder
- § 68 Abs. 1 S. 1 EStGBesondere Mitwirkungspflichten und Offenbarungsbefugnis
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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