3. SenatNV

BFH, Urteil vom 11.12.2018 – III R 22/18

Mehraktige Erstausbildung im Kindergeldrecht
ECLI: DE:BFH:2018:U.111218.IIIR22.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht anzunehmen, wenn ein Kind nach Erlangung eines ersten Berufsabschlusses während einer beruflichen Weiterbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zur Weiterbildung als "Hauptsache" anzusehen ist.

Leitsatz

NV: Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht anzunehmen, wenn ein Kind nach Erlangung eines ersten Berufsabschlusses während einer beruflichen Weiterbildung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, die im Vergleich zur Weiterbildung als "Hauptsache" anzusehen ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15. März 2018 6 K 301/17 aufgehoben. Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 15. März 2018, Az: 6 K 301/17, Urteil

Zitierte Normen

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