3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 13.09.2018 – III R 19/17

Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung
ECLI: DE:BFH:2018:U.130918.IIIR19.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds .

Leitsatz

Allein der Umstand, dass zu Unrecht gewährtes Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass der Rückforderung dieses Kindergelds .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 4. Juli 2017 1 K 34/16 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 4. Juli 2017, Az: 1 K 34/16, Urteil; nachgehend BVerfG, 5. März 2021, Az: 1 BvR 846/19, Kammerbeschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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