3. SenatNV

BFH, Urteil vom 13.11.2014 – III R 18/14

Kindergeld: Anwendung der Zuständigkeitsregelungen der Art. 13 ff. der VO (EWG) Nr. 1408/71

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Versagung des Kindergeldanspruchs eines Wanderarbeitnehmers kann nicht ausschließlich mit der nach Art. 13 ff. VO (EWG) Nr. 1408/71 erfolgten Zuständigkeitszuweisung an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begründet werden, wenn die nach Art. 2 VO Nr. 1408/71 erforderlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des persönlichen…

Leitsatz

  1. NV: Die Versagung des Kindergeldanspruchs eines Wanderarbeitnehmers kann nicht ausschließlich mit der nach Art. 13 ff. VO (EWG) Nr. 1408/71 erfolgten Zuständigkeitszuweisung an einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begründet werden, wenn die nach Art. 2 VO Nr. 1408/71 erforderlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des persönlichen Geltungsbereichs der VO Nr. 1408/71 nicht festgestellt wurden.
  2. NV: Auch für den Fall, dass der persönliche Geltungsbereich der VO Nr. 1408/71 eröffnet ist und die Regelungen der Art. 13 ff. VO Nr. 1408/71 eine vorrangige Zuständigkeit des anderen Mitgliedstaats begründen, ergibt sich daraus keine Sperrwirkung gegenüber der Anwendung des nationalen Rechts.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. Oktober 2008, Az: 16 K 94/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • §§ 62ff EStG
  • Art. 13ff EWGV
  • Art. 13 EWGV
  • Art. 2 EWGV
  • § 62 EStGAnspruchsberechtigte

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