3. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.07.2017 – III R 17/16

Vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland wohnenden Elternteils
ECLI: DE:BFH:2017:U.270717.IIIR17.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Fiktionswirkung des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kommt grundsätzlich für alle "beteiligten Personen" i.S. dieser Bestimmung zum Tragen (Fortführung der Rechtsprechung) .

Leitsatz

NV: Die Fiktionswirkung des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kommt grundsätzlich für alle "beteiligten Personen" i.S. dieser Bestimmung zum Tragen (Fortführung der Rechtsprechung) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 31. August 2016 5 K 1807/15 (Kg) aufgehoben. Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 31. August 2016, Az: 5 K 1807/15 (Kg), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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