3. SenatNV

BFH, Urteil vom 23.01.2020 – III R 16/19

Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung - kein Eingriff in das Recht auf Existenzsicherung
ECLI: DE:BFH:2020:U.230120.IIIR16.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rückforderung von Kindergeld wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten stellt keine Sanktion i.S. der Rechtsprechung des BVerfG dar (vgl. BVerfG-Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16, BGBl I 2019, 2046, Rz 130). Es fehlt insoweit bereits am Eingriff in das Recht auf Existenzsicherung .

Leitsatz

NV: Die Rückforderung von Kindergeld wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten stellt keine Sanktion i.S. der Rechtsprechung des BVerfG dar (vgl. BVerfG-Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16, BGBl I 2019, 2046, Rz 130). Es fehlt insoweit bereits am Eingriff in das Recht auf Existenzsicherung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.01.2019 - 4 K 9126/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 24. Januar 2019, Az: 4 K 9126/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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