3. SenatNV

BFH, Urteil vom 14.07.2022 – III R 14/20

Zur Koordinierung von Familienleistungen
ECLI: DE:BFH:2022:U.140722.IIIR14.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Koordinierungsregeln des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 sind nur anwendbar und können somit den Kindergeldanspruch in Deutschland nur ausschließen, wenn tatsächlich konkurrierende Ansprüche auf Familienleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat bestehen.

Leitsatz

NV: Die Koordinierungsregeln des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 sind nur anwendbar und können somit den Kindergeldanspruch in Deutschland nur ausschließen, wenn tatsächlich konkurrierende Ansprüche auf Familienleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat bestehen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.10.2018 - 15 K 690/18 Kg aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 30. Oktober 2018, Az: 15 K 690/18 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • §§ 62ff EStG
  • § 62 EStGAnspruchsberechtigte
  • Art. 11 EGV 883/2004
  • Art. 68 Abs. 2 EGV 883/2004

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