3. SenatNV

BFH, Urteil vom 13.04.2016 – III R 14/13

Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Aus dem Leitsatz

NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht (Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13) .

Leitsatz

NV: Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 kann dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld nach §§ 62ff. EStG nicht dem in Deutschland, sondern vorrangig dem im EU-Ausland lebenden Elternteil zusteht (Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Februar 2016 III R 17/13) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Dezember 2012 9 K 1256/11 Kg aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 18. Dezember 2012, Az: 9 K 1256/11 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStGAnspruchsberechtigte
  • § 64 Abs. 2 S. 1 EStGZusammentreffen mehrerer Ansprüche
  • Art. 1 Buchst. z EGV 883/2004
  • Art. 2 Abs. 1 EGV 883/2004
  • Art. 3 Abs. 1 Buchst. j EGV 883/2004
  • Art. 11 Abs. 1 EGV 883/2004
  • Art. 11 Abs. 3 Buchst. a EGV 883/2004
  • Art. 67 EGV 883/2004
  • Art. 60 Abs. 1 EGV 987/2009

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