3. SenatNV

BFH, Urteil vom 03.03.2011 – III R 10/09

Zeitlicher Regelungsumfang eines Kindergeld-Ablehnungsbescheids - Kostenentscheidung nach teilweisem Obsiegen und Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Bestandskraft eines Bescheids, durch den die Festsetzung von Kindergeld abgelehnt worden ist, erstreckt sich grundsätzlich bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe .

Leitsatz

  1. NV: Die Bestandskraft eines Bescheids, durch den die Festsetzung von Kindergeld abgelehnt worden ist, erstreckt sich grundsätzlich bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe .
  2. NV: Erlässt die Familienkasse im Verlauf des Revisionsverfahrens einen Änderungsbescheid, der dem Klagebegehren zum Teil Rechnung trägt, und erklären die Beteiligten insoweit den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, so sind der Familienkasse die bis dahin entstandenen Kosten aufzuerlegen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 25. Juni 2008, Az: 9 K 3238/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 138 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat