3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 09.06.2015 – III B 96/14

Keine Aufklärungspflicht des FG bei Bescheidungsurteil

Aus dem Leitsatz

NV: Erlässt das FG ein Bescheidungsurteil nach § 101 Satz 2 FGO, so kann im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht mit Erfolg gerügt werden, das FG habe seine Pflicht zur Sachaufklärung nach § 76 Abs. 1 FGO verletzt, weil es die tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld nicht ermittelt habe .

Leitsatz

NV: Erlässt das FG ein Bescheidungsurteil nach § 101 Satz 2 FGO, so kann im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht mit Erfolg gerügt werden, das FG habe seine Pflicht zur Sachaufklärung nach § 76 Abs. 1 FGO verletzt, weil es die tatsächlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld nicht ermittelt habe .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7. Juli 2014 2 K 30/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 7. Juli 2014, Az: 2 K 30/13, Urteil

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