3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.08.2010 – III B 94/09

Kindergeld - Weiterleitung - Keine Berücksichtigung zivilrechtlicher Vereinbarungen zwischen Ehegatten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Rückforderung des Kindergeldes vom nachrangig Berechtigten wird nicht dadurch von Gesetzes wegen ausgeschlossen, dass dieser das Kindergeld an den vorrangig Berechtigten weitergeleitet hat .

Leitsatz

  1. NV: Die Rückforderung des Kindergeldes vom nachrangig Berechtigten wird nicht dadurch von Gesetzes wegen ausgeschlossen, dass dieser das Kindergeld an den vorrangig Berechtigten weitergeleitet hat .
  2. NV: Die Weiterleitung kann von der Familienkasse aus Vereinfachungsgründen als Erfüllung des Rückforderungsanspruchs berücksichtigt werden, soweit der vorrangig Berechtigte erklärt, dass er seinen Anspruch als erfüllt anerkennt .
  3. NV: Es ist nicht Aufgabe der Familienkasse, Unterhaltsvereinbarungen bzw. -zahlungen zwischen verschiedenen Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 13. Mai 2009, Az: 1 K 900/08 (Kg), Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 37 AO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat