BFH, Beschluss vom 28.06.2017 – III B 90/16
Aus dem Leitsatz
NV: Die Versäumnis der nach § 79b Abs. 1 FGO gesetzten Frist berechtigt das FG zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil, obwohl diese Rechtsfolge in § 79b Abs. 3 FGO nicht ausdrücklich genannt wird.
Leitsatz
NV: Die Versäumnis der nach § 79b Abs. 1 FGO gesetzten Frist berechtigt das FG zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil, obwohl diese Rechtsfolge in § 79b Abs. 3 FGO nicht ausdrücklich genannt wird.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. März 2016 6 K 1609/15 E,F wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 17. März 2016, Az: 6 K 1609/15 E,F, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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