BFH, Beschluss vom 30.10.2025 – X B 113, 114/24, X B 113/24, X B 114/24
Aus dem Leitsatz
NV: Die Einreichung einer ordnungsgemäßen Steuererklärung beim Finanzgericht innerhalb der Ausschlussfristen gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2, § 79b Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) reicht nicht nur zur Bezeichnung des Klagebegehrens nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, sondern auch zur Bezeichnung der Beschwer im Sinne des § 79b Abs. 1 Satz 1 FGO aus, wenn…
Leitsatz
NV: Die Einreichung einer ordnungsgemäßen Steuererklärung beim Finanzgericht innerhalb der Ausschlussfristen gemäß § 65 Abs. 2 Satz 2, § 79b Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) reicht nicht nur zur Bezeichnung des Klagebegehrens nach § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, sondern auch zur Bezeichnung der Beschwer im Sinne des § 79b Abs. 1 Satz 1 FGO aus, wenn die angegebenen Besteuerungsgrundlagen von denen des angegriffenen Bescheids abweichen; Gleiches gilt bei Wiederholung einer bereits abgegebenen Steuererklärung oder der Einreichung einer geänderten Steuererklärung.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Verfahren X B 113/24 und X B 114/24 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren X B 113/24 wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21.10.2024 - 5 K 1007/23 aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer 2020 betrifft. Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren X B 114/24 wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21.10.2024 - 5 K 1006/23 aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer 2019 betrifft. Die Sachen werden insoweit an das Sächsische Finanzgericht zu anderweitigen Verhandlungen und Entscheidungen zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten der Beschwerdeverfahren übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 21. Oktober 2024, Az: 5 K 1006/23, Urteil; vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 21. Oktober 2024, Az: 5 K 1007/23, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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