8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.11.2021 – VIII B 2/21

Behandlung eines Beweisantrags zu einer Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
ECLI: DE:BFH:2021:B.151121.VIIIB2.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der BFH muss im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einem unsubstantiierten Beweisantrag, der im Hinblick auf einen rechtzeitig gerügten Verfahrensfehler gestellt wird, nicht nachkommen.

Leitsatz

NV: Der BFH muss im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einem unsubstantiierten Beweisantrag, der im Hinblick auf einen rechtzeitig gerügten Verfahrensfehler gestellt wird, nicht nachkommen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 04.11.2020 - 7 K 2087/19 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 4. November 2020, Az: 7 K 2087/19, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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