3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.11.2017 – III B 86/17

Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
ECLI: DE:BFH:2017:B.281117.IIIB86.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der Senat hält daran fest, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG verfassungsgemäß ist .

Leitsatz

NV: Der Senat hält daran fest, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG verfassungsgemäß ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2017 11 K 8266/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 27. Juni 2017, Az: 11 K 8266/15, Urteil; nachgehend BVerfG, 10. Mai 2023, Az: 2 BvR 775/19, Stattgebender Kammerbeschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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