3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.03.2011 – III B 76/10

Währungsumrechnung bei Familienleistungen nach Schweizer Recht

Aus dem Leitsatz

NV: Die Frage, ob bei der Anrechnung von Familienleistungen nach Schweizer Recht auf inländisches Kindergeld die Währungsumrechnung nach Art. 107 Abs. 6 VO (EWG) Nr. 574/72 vorzunehmen ist, der eine Umrechnung mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Wechselkurs vorsieht, betrifft ausgelaufenes Recht und hat keine grundsätzliche Bedeutung .

Leitsatz

NV: Die Frage, ob bei der Anrechnung von Familienleistungen nach Schweizer Recht auf inländisches Kindergeld die Währungsumrechnung nach Art. 107 Abs. 6 VO (EWG) Nr. 574/72 vorzunehmen ist, der eine Umrechnung mit dem zum Zeitpunkt der Zahlung geltenden Wechselkurs vorsieht, betrifft ausgelaufenes Recht und hat keine grundsätzliche Bedeutung .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 31. März 2010, Az: 10 K 2102/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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