3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 23.02.2015 – III B 41/14

Keine Entscheidung über Billigkeitsmaßnahme im Verfahren über Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung

Aus dem Leitsatz

NV: Wendet sich ein Kläger gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung, so kann er nicht mit Erfolg geltend machen, die Rückforderung sei zu erlassen, weil das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet worden sei.

Leitsatz

NV: Wendet sich ein Kläger gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung, so kann er nicht mit Erfolg geltend machen, die Rückforderung sei zu erlassen, weil das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet worden sei.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Februar 2014 12 K 566/13 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 25. Februar 2014, Az: 12 K 566/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 227 AO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat