3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.08.2010 – III B 34/10

Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

Aus dem Leitsatz

NV: Trotz der Vorlagebeschlüsse des BSG nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3.12.2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R, die zu der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach dem BErzGG ergangen sind, ist die Verfassungskonformität der in § 62 Abs. 2 EStG geregelten Kindergeldberechtigung von Ausländern nicht…

Leitsatz

NV: Trotz der Vorlagebeschlüsse des BSG nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 3.12.2009 B 10 EG 5/08 R, B 10 EG 6/08 R sowie B 10 EG 7/08 R, die zu der Berechtigung von Ausländern zur Inanspruchnahme von Erziehungsgeld nach dem BErzGG ergangen sind, ist die Verfassungskonformität der in § 62 Abs. 2 EStG geregelten Kindergeldberechtigung von Ausländern nicht klärungsbedürftig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 22. Januar 2010, Az: 11 K 274/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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