3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.08.2012 – III B 26/12

Sicherung des Anspruchs auf Abzweigung von Kindergeld durch einstweilige Anordnung gegen die Familienkasse bei Unterkunftsgestellung durch den Kindergeldberechtigten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ist ein volljähriges behindertes Kind nicht vollstationär untergebracht und erbringt der kindergeldberechtigte Elternteil durch Übernahme eines Kostenbeitrags und Gewährung von Unterkunft Unterhaltsleistungen mindestens in der Höhe des gesetzlichen Kindergeldbetrags, kann ein Sozialleistungsträger, der für das Kind Eingliederungshilfe- und…

Leitsatz

  1. NV: Ist ein volljähriges behindertes Kind nicht vollstationär untergebracht und erbringt der kindergeldberechtigte Elternteil durch Übernahme eines Kostenbeitrags und Gewährung von Unterkunft Unterhaltsleistungen mindestens in der Höhe des gesetzlichen Kindergeldbetrags, kann ein Sozialleistungsträger, der für das Kind Eingliederungshilfe- und Grundsicherungsleistungen ohne Berücksichtigung des Unterkunfts- und Heizungsbedarfs des Kindes erbringt, mangels Anordnungsanspruchs nicht im Wege der einstweiligen Anordnung die weitere Auszahlung des Kindergelds an den Kindergeldberechtigten verhindern.
  2. NV: Soweit die Aufwendungen für eine dem Kind vom Kindergeldberechtigten überlassene Unterkunft geschätzt werden müssen, kann dies anhand der Werte geschehen, die § 2 Abs. 3 Satz 1 SvEV in der jeweils geltenden Fassung für eine vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überlassene Unterkunft vorsieht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 18. Januar 2012, Az: 2 V 3/12, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 114 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat