3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 22.03.2010 – III B 247/08

Kindergeld bei Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich - Darlegung der Revisionszulassungsgründe

Aus dem Leitsatz

NV: Wird der Anspruch auf Kindergeld vom FG abgelehnt, weil die Klägerin wegen ihres landwirtschaftlichen Betriebes in Frankreich hinsichtlich des Kindergeldes allein den dortigen Regelungen unterliege, und "ergänzend" ein inländischer Wohnsitz verneint, dann dürfen sich die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht nur auf den inländischen Wohnsitz beziehen…

Leitsatz

NV: Wird der Anspruch auf Kindergeld vom FG abgelehnt, weil die Klägerin wegen ihres landwirtschaftlichen Betriebes in Frankreich hinsichtlich des Kindergeldes allein den dortigen Regelungen unterliege, und "ergänzend" ein inländischer Wohnsitz verneint, dann dürfen sich die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht nur auf den inländischen Wohnsitz beziehen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 15. Oktober 2008, Az: 1 K 2694/07, Urteil

Zitierte Normen

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