3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 29.02.2012 – III B 235/11

Auftragsprüfung

Aus dem Leitsatz

NV: Wird eine Auftragsprüfung i.S. von § 195 Satz 2 AO bei einem Steuerberater durch ein anderes als das für die Besteuerung zuständige FA mit einer - zwischen benachbarten FÄ bestehenden - Vereinbarung zur Vermeidung von "Reibungen" begründet, so ist dies sachlich vertretbar und nicht ermessensfehlerhaft .

Leitsatz

NV: Wird eine Auftragsprüfung i.S. von § 195 Satz 2 AO bei einem Steuerberater durch ein anderes als das für die Besteuerung zuständige FA mit einer - zwischen benachbarten FÄ bestehenden - Vereinbarung zur Vermeidung von "Reibungen" begründet, so ist dies sachlich vertretbar und nicht ermessensfehlerhaft .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 1. Dezember 2010, Az: 6 K 2311/10 AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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