BFH, Beschluss vom 29.02.2012 – III B 235/11
Aus dem Leitsatz
NV: Wird eine Auftragsprüfung i.S. von § 195 Satz 2 AO bei einem Steuerberater durch ein anderes als das für die Besteuerung zuständige FA mit einer - zwischen benachbarten FÄ bestehenden - Vereinbarung zur Vermeidung von "Reibungen" begründet, so ist dies sachlich vertretbar und nicht ermessensfehlerhaft .
Leitsatz
NV: Wird eine Auftragsprüfung i.S. von § 195 Satz 2 AO bei einem Steuerberater durch ein anderes als das für die Besteuerung zuständige FA mit einer - zwischen benachbarten FÄ bestehenden - Vereinbarung zur Vermeidung von "Reibungen" begründet, so ist dies sachlich vertretbar und nicht ermessensfehlerhaft .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Münster, 1. Dezember 2010, Az: 6 K 2311/10 AO, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 195 S. 2 AOZuständigkeit
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGORevision
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