3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.10.2011 – III B 202/10

Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes bei Fortzug mit der Familie wegen Berufstätigkeit im Ausland

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten oder begründet. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die als Wohnsitz angegebene inländische Zweizimmerwohnung der Mutter für ein…

Leitsatz

  1. NV: Bei einem auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt wird ein inländischer Wohnsitz durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken nicht beibehalten oder begründet. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die als Wohnsitz angegebene inländische Zweizimmerwohnung der Mutter für ein längeres gemeinsames Wohnen nicht eignet .
  2. NV: Hält das FG die Angaben des Klägers zu den Aufenthalten in einer inländischen Wohnung für widersprüchlich, so bedarf es keiner Beweisaufnahme, wenn die behaupteten Aufenthalte nicht ausreichen würden, um dort einen Wohnsitz zu begründen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 21. Oktober 2010, Az: 5 K 3492/09, Urteil

Zitierte Normen

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