3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 28.02.2012 – III B 158/11

Keine Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im einkommensteuerrechtlichen Kindergeldrecht

Aus dem Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Rahmen des Kindergeldrechts nach den §§ 62 ff. EStG nicht gelten.

Leitsatz

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch im Rahmen des Kindergeldrechts nach den §§ 62 ff. EStG nicht gelten.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 18. Juli 2011, Az: 15 K 3165/10 Kg, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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