3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.12.2010 – III B 145/09

Ansatz des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Übertragung des Kinderfreibetrages des anderen Elternteils - Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Auch nach den bis VZ 2003 geltenden Fassungen des § 31 Satz 5 i.V.m. § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG war bei Abzug eines doppelten Kinderfreibetrages bzw. der Übertragung des Kinderfreibetrages des anderen Elternteils (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG) das Kindergeld in voller Höhe hinzuzurechnen .

Leitsatz

  1. NV: Auch nach den bis VZ 2003 geltenden Fassungen des § 31 Satz 5 i.V.m. § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG war bei Abzug eines doppelten Kinderfreibetrages bzw. der Übertragung des Kinderfreibetrages des anderen Elternteils (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG) das Kindergeld in voller Höhe hinzuzurechnen .
  2. NV: Das BVerfG hat inzwischen auch entschieden, dass die Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt mit dem Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums vereinbar ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 28. Mai 2009, Az: 6 K 9/05, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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