3. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Beschluss vom 27.04.2015 – III B 127/14

Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen zum EU-Beitritt - Genehmigungspflicht nach § 284 SGB III bei Aufnahme einer Beschäftigung

Aus dem Leitsatz

Bestehen für das Herkunftsland eines Unionsbürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, so unterfällt der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen…

Leitsatz

Bestehen für das Herkunftsland eines Unionsbürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, so unterfällt der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen ergriffen hat, durch die der Unionsbürger anstelle der Regelungen des FreizügG/EU den Regelungen des AufenthG unterworfen wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Finanzgerichts Rheinland Pfalz vom 7. Oktober 2014 6 K 2642/12 aufgehoben.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 7. Oktober 2014, Az: 6 K 2642/12, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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