3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.03.2011 – III B 123/10

Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer - Keine Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X bei Rückforderung von Kindergeld

Aus dem Leitsatz

1. NV: Es bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass der Ausschluss geduldeter Ausländer von der Kindergeldberechtigung nicht verfassungswidrig ist .

Leitsatz

  1. NV: Es bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass der Ausschluss geduldeter Ausländer von der Kindergeldberechtigung nicht verfassungswidrig ist .
  2. NV: Der Gesetzgeber war nicht gehalten, eine der Vertrauensschutzregelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X entsprechende Vorschrift in das System steuerlicher Änderungsvorschriften und Aufhebungsvorschriften aufzunehmen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 8. Juni 2010, Az: 3 K 173/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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