3. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.04.2016 – III B 108/15

Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein - Keine Revisionszulassung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Frage, wann eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, lässt sich anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BFH und des Gesetzes beantworten .

Leitsatz

  1. NV: Die Frage, wann eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, lässt sich anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BFH und des Gesetzes beantworten .
  2. NV: Die ehemals in der Rechtsprechung kontrovers beurteilte Frage des Zeitpunkts der Zustellung eines Einschreibens mit Rückschein hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.08.2005 (BGBl I 2005, 2354) dahingehend gelöst, dass die Zustellung an dem auf dem Rückschein angegebenen Zustellungsdatum als bewirkt anzusehen ist (vgl. BTDrucks 15/5216, S. 12; Literatur; BVerwG-Beschluss vom 24.03.2015 1 B 6/15). Ein diesbezüglicher Klärungsbedarf besteht für einen Fall, auf den das VwZG in der ab dem 01.02.2006 gültigen Fassung Anwendung findet, nicht (mehr) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 2. September 2015 3 K 249/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, 2. September 2015, Az: 3 K 249/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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  1. 1
    Klausurfrage · eigene Seite

    Einem Bescheid ist keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Bis wann kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen?

    Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Monatsfrist nicht (§ 356 Abs. 1 AO). Der Einspruch ist dann nach § 356 Abs. 2 S. 1 AO binnen eines Jahres seit Bekanntgabe zulässig. Eine unbefristete Anfechtung gibt es nicht; die Festsetzungsfrist betrifft eine andere Frage.

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  2. 2
    Prüferfrage · eigene Seite

    Welche Voraussetzungen muss ein Einspruch erfüllen, damit das Finanzamt in der Sache entscheidet?

    Typische Nachfrage: Was prüft das Finanzamt, wenn der Einspruch verspätet eingeht?
  3. 3
    Wissensfrage · eigene Seite

    Einspruchsfrist bei fehlender oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung?

    Ein Jahr seit Bekanntgabe (§ 356 Abs. 2 S. 1 AO).

  4. 4
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welcher Satz ist ein Obersatz im Gutachtenstil?

    Der Obersatz formuliert das Prüfungsziel als Möglichkeit und nennt die Norm bzw. die Voraussetzungen. Antwort 1 ist Urteilsstil, Antwort 3 kommentiert den Aufbau, Antwort 4 ist ein Ergebnis ohne Begründung.

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  5. 5
    Klausurfrage · eigene Seite

    Im Sachverhalt ist der Einspruch fristgerecht per E-Mail eingegangen; problematisch ist allein die Beschwer. Wie behandeln Sie die Form?

    Die Form ist eine Voraussetzung der Zulässigkeit und bringt einen Grundlagenpunkt – sie gehört in die Lösung, aber im Feststellungsstil mit Norm. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt (AEAO zu § 357 Nr. 1). Die Zeit für den vollen Gutachtenstil gehört der Beschwer.

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