2. SenatNV

BFH, Urteil vom 06.07.2011 – II R 34/10

Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des Insolvenzverfahrens - Anordnung einer Nachtragsverteilung - Unterbrechung des die Insolvenzmasse betreffenden Einspruchsverfahrens - Beseitigung des Rechtsscheins eines nichtigen Verwaltungsakts - vereinfachtes Insolvenzverfahren

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters entfällt mit Beendigung des Insolvenzverfahrens auch dann, wenn er Adressat des angefochtenen Steuerbescheids war .

Leitsatz

  1. NV: Die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters entfällt mit Beendigung des Insolvenzverfahrens auch dann, wenn er Adressat des angefochtenen Steuerbescheids war .
  2. NV: Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird ein die Insolvenzmasse betreffendes Einspruchsverfahren analog § 239 ZPO unterbrochen. Während der Verfahrensunterbrechung kann die Einspruchsentscheidung dem Insolvenzschuldner nicht wirksam bekanntgegeben werden und die Klagefrist nicht zu laufen beginnen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 4. Mai 2010, Az: 1 K 1195/08, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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