2. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 11.12.2014 – II R 30/14
Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG für ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude
Aus dem Leitsatz
1. Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn von Todes wegen ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird .
Leitsatz
- Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn von Todes wegen ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird .
- Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG erfüllt sind, ist entscheidend auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 16. April 2014, Az: 4 K 4299/13 Erb, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 12 Abs. 3 ErbStGBewertung
- § 13c ErbStGVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- § 151 BewGGesonderte Feststellungen
- § 157 BewGFeststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten
- § 180 BewGBegriff der bebauten Grundstücke
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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