2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.03.2014 – II B 68/13

Kein Akteneinsichtsrecht in Akten, um deren Kenntnisgabe gestritten wird

Aus dem Leitsatz

NV: Bei einer Klage auf Akteneinsicht umfasst das durch § 78 FGO gewährleistete Akteneinsichtsrecht nur die Akten, die für die Frage eines etwaigen Anspruchs auf Akteneinsicht von Bedeutung sind. Dazu gehören nicht die Akten, um deren Kenntnisgabe gerade gestritten wird .

Leitsatz

NV: Bei einer Klage auf Akteneinsicht umfasst das durch § 78 FGO gewährleistete Akteneinsichtsrecht nur die Akten, die für die Frage eines etwaigen Anspruchs auf Akteneinsicht von Bedeutung sind. Dazu gehören nicht die Akten, um deren Kenntnisgabe gerade gestritten wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 17. Mai 2013, Az: 4 K 4803/09, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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