2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.05.2017 – II B 110/16

Verzinsung von hinterzogenem Solidaritätszuschlag - Zur Übertragung eines Rechtsstreits auf einen Einzelrichter gem. § 6 FGO
ECLI: DE:BFH:2017:B.030517.IIB110.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Hinterzogener Solidaritätszuschlag ist zu verzinsen.

Leitsatz

NV: Hinterzogener Solidaritätszuschlag ist zu verzinsen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. November 2016 1 K 9084/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25. November 2016, Az: 1 K 9084/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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