BFH, Beschluss vom 03.05.2017 – II B 110/16
Aus dem Leitsatz
NV: Hinterzogener Solidaritätszuschlag ist zu verzinsen.
Leitsatz
NV: Hinterzogener Solidaritätszuschlag ist zu verzinsen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. November 2016 1 K 9084/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 25. November 2016, Az: 1 K 9084/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 235 AOVerzinsung von hinterzogenen Steuern
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 1 SolZGErhebung eines Solidaritätszuschlags
- § 3 Abs. 1 AOSteuern, steuerliche Nebenleistungen
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Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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