2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.03.2011 – II B 110/10

Keine entsprechende Anwendung von § 126 Abs. 4 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter - Bekanntgabe des Übertragungsbeschlusses - Richtiger Beklagter beim Begehren auf die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses

Aus dem Leitsatz

NV: § 126 Abs. 4 FGO ist zwar im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden, dies aber grundsätzlich dann nicht, wenn ein Verfahrensfehler i.S. des § 119 FGO vorliegt .

Leitsatz

NV: § 126 Abs. 4 FGO ist zwar im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden, dies aber grundsätzlich dann nicht, wenn ein Verfahrensfehler i.S. des § 119 FGO vorliegt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 6. August 2010, Az: 8 K 1253/10 Verk, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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