2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.12.2012 – II B 108/11

Auftragsprüfung auch im Falle einer Sonderzuständigkeit des beauftragenden Finanzamts zulässig - Prüfungsauftrag nach § 195 Satz 2 AO

Aus dem Leitsatz

NV: Ein Finanzamt mit sachlicher Sonderzuständigkeit (z. B. für Erbschaft- und Schenkungsteuer) kann ein anderes Finanzamt mit der Durchführung einer Außenprüfung im Bereich der Sonderzuständigkeit beauftragen .

Leitsatz

NV: Ein Finanzamt mit sachlicher Sonderzuständigkeit (z. B. für Erbschaft- und Schenkungsteuer) kann ein anderes Finanzamt mit der Durchführung einer Außenprüfung im Bereich der Sonderzuständigkeit beauftragen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 10. März 2011, Az: 12 K 20/10 AO, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 195 AO

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