1. SenatNV

BFH, Urteil vom 23.10.2013 – I R 55/12

Keine Beschwer durch zu hohen Spendenvortrag - Ermittlung des Höchstbetrages für den Spendenabzug i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG - Kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Körperschaftsteuerbescheid und Feststellungsbescheid

Aus dem Leitsatz

NV: Durch die Feststellung eines zu hohen Spendenvortrags ist der Steuerpflichtige nicht beschwert. Ein höherer unmittelbarer Spendenabzug kann nur durch Anfechtung der betreffenden Steuerfestsetzung geltend gemacht werden .

Leitsatz

NV: Durch die Feststellung eines zu hohen Spendenvortrags ist der Steuerpflichtige nicht beschwert. Ein höherer unmittelbarer Spendenabzug kann nur durch Anfechtung der betreffenden Steuerfestsetzung geltend gemacht werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 26. Juni 2012, Az: 6 K 3767/10 F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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