1. SenatNV

BFH, Beschluss vom 27.07.2011 – I R 44/10

Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung - Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften - Billigkeitserlass für sog. Wegzüger in die Schweiz - "Heiratsprivileg" - Zeitlicher Zusammenhang zwischen Wegzug und Heirat

Aus dem Leitsatz

NV: Die gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung ist nur eingeschränkt möglich. Wenn im BMF-Schreiben vom 19. September 1994 (BStBl I 1994, 683) zur Grenzgängerbesteuerung (dort: zur sog. überdachenden Besteuerung) der Erlass einer Einkommensteuerschuld bei einem Umzug in die Schweiz "wegen Heirat mit einer Person schweizerischer…

Leitsatz

NV: Die gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung ist nur eingeschränkt möglich. Wenn im BMF-Schreiben vom 19. September 1994 (BStBl I 1994, 683) zur Grenzgängerbesteuerung (dort: zur sog. überdachenden Besteuerung) der Erlass einer Einkommensteuerschuld bei einem Umzug in die Schweiz "wegen Heirat mit einer Person schweizerischer Staatsangehörigkeit" vorgesehen ist, übt das Finanzamt sein Ermessen nicht fehlerhaft aus, wenn die Billigkeitsmaßnahme wegen des zeitlichen Abstands von knapp 4 Jahren zwischen Umzug und Heirat abgelehnt wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 6. Mai 2010, Az: 3 K 3043/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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