1. SenatNV

BFH, Urteil vom 25.06.2014 – I R 41/12

Gemeinnützigkeit einer Förderkörperschaft - Versagung der Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer wegen Verstoßes der tatsächlichen Geschäftsführung gegen Satzungsbestimmungen

Aus dem Leitsatz

NV: Ist im Gesellschaftsvertrag einer sog. Förderkörperschaft bestimmt, dass der Satzungszweck der Förderkörperschaft mit dem Satzungszweck der empfangenden Körperschaft übereinstimmen muss und werden Mittel an eine Körperschaft weitergegeben, die wegen anderer Zwecke als gemeinnützig anerkannt ist, verstößt die tatsächliche Geschäftsführung gegen die…

Leitsatz

NV: Ist im Gesellschaftsvertrag einer sog. Förderkörperschaft bestimmt, dass der Satzungszweck der Förderkörperschaft mit dem Satzungszweck der empfangenden Körperschaft übereinstimmen muss und werden Mittel an eine Körperschaft weitergegeben, die wegen anderer Zwecke als gemeinnützig anerkannt ist, verstößt die tatsächliche Geschäftsführung gegen die Satzungsbestimmungen (§§ 59, 63 Abs. 1 AO) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 26. April 2012, Az: 4 K 2239/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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