BFH, Urteil vom 12.05.2022 – V R 37/20
Aus dem Leitsatz
Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen.
Leitsatz
Eine Körperschaft kann durch das sog. wissenschaftliche Editieren im sog. Peer-Review-Verfahren und der damit verbundenen Open-Access-Publikation ihren steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung selbstlos (§ 55 AO), ausschließlich (§ 56 AO) und unmittelbar (§ 57 AO) verfolgen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14.10.2019 - 10 K 1033/19 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 14. Oktober 2019, Az: 10 K 1033/19, Urteil; nachgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 12. Mai 2023, Az: 10 K 1616/22, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AOGemeinnützige Zwecke
- § 55 Abs. 1 AOSelbstlosigkeit
- § 56 AOAusschließlichkeit
- § 57 Abs. 1 S. 1 AOUnmittelbarkeit
- § 65 Nr. 3 AOZweckbetrieb
- § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStGBefreiungen
- § 3 Nr. 6 GewStGBefreiungen
- Art. 107 AEUV
- Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV
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