BFH, Urteil vom 05.04.2023 – V R 14/22
Aus dem Leitsatz
1. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen.
Leitsatz
- § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen.
- Der Änderung des Anhangs III Nr. 15 der MwStSystRL durch die Richtlinie (EU) 2022/542 vom 05.04.2022 (ABlEU Nr. L 107, Seite 1) kommt --als unionsrechtliche Grundlage des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG-- keine Rückwirkung auf Umsätze vor ihrem Inkrafttreten zu.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28.06.2022 - 4 K 96/19 aufgehoben. Die Sache wird an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 28. Juni 2022, Az: 4 K 96/19, Urteil; nachgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 2. April 2025, Az: 4 K 96-19, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 52 AOGemeinnützige Zwecke
- § 53 AOMildtätige Zwecke
- § 64 AOSteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- § 65 AOZweckbetrieb
- § 66 AOWohlfahrtspflege
- § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 3 UStGSteuersätze
- Art. 98 Abs. 1 EGRL 112/2006
- Art. 98 Abs. 2 EGRL 112/2006
- Art. 1 Nr. 23 EURL
- § 27 Abs. 1 S. 1 UStGAllgemeine Übergangsvorschriften
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 52 AO
- BFH V R 11/24 vom 04.12.2025amtlichGemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung1. Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies…
- BFH X R 20/22 vom 01.10.2025amtlichSpendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung1. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche…
- BFH V R 28/23 vom 12.12.2024amtlichZur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen DritterDas Staatswesen im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 der Abgabenordnung kann durch die Zurverfügungstellung einer Online-Plattform gefördert werden, wenn…
- BFH V R 15/22 vom 05.09.2024amtlich(Keine Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. der AbgabenordnungAO) für extremistische KörperschaftenOb eine "Förderung der Allgemeinheit" gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 AO zu verneinen ist, da eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die…
- BFH X R 7/21 vom 28.09.2022amtlichKein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen1. § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG ist dahin auszulegen, dass Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in…
- BFH V R 49/19 vom 18.08.2022amtlichAllgemeiner Zweckbetrieb einer BeschäftigungsgesellschaftEntgeltliche Dienstleistungen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft begründen einen allgemeinen Zweckbetrieb nur dann, wenn die gegenüber…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche