1. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 06.02.2013 – I R 59/11

Keine Gemeinnützigkeit eines ausgegliederten Krankenhauslabors - Steuerbefreiung von Hilfspersonen - Unmittelbarkeitserfordernis

Aus dem Leitsatz

Eine von gemeinnützigen Krankenhausträgern gegründete GmbH, die die Laborleistungen für die Krankenhäuser erbringt, verfolgt selbst nicht unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke.

Leitsatz

Eine von gemeinnützigen Krankenhausträgern gegründete GmbH, die die Laborleistungen für die Krankenhäuser erbringt, verfolgt selbst nicht unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 30. Mai 2011, Az: 9 K 73/09 K, F, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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